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FIRE-Handbuch

Krankenversicherung im Frühruhestand: Was nach dem Ausstieg gilt

Wer vor der Rente aufhört zu arbeiten, verliert die Pflichtversicherung über den Job. Wie du danach gesetzlich oder privat versichert bist, warum Kapitalerträge beitragspflichtig werden können und was das für deine Planung heißt.

In der Rechnung zur finanziellen Unabhängigkeit taucht die Krankenversicherung oft gar nicht auf, solange man angestellt ist: Der Beitrag geht direkt vom Gehalt ab, und die Hälfte trägt der Arbeitgeber. Mit dem Ausstieg vor der Rente ändert sich das. Die Pflichtversicherung über den Job endet, der Arbeitgeberanteil entfällt, und bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bemisst sich der Beitrag danach nicht mehr am Gehalt, sondern an allen Einnahmen. Dieser Artikel erklärt die Grundlogik. Für deinen Einzelfall ist deine Krankenkasse die verbindliche Auskunft, denn Grenzwerte und Beitragssätze ändern sich jedes Jahr.

Gesetzlich versichert: Weiter als freiwilliges Mitglied

Wer aus der Pflichtversicherung ausscheidet, bleibt in der Regel automatisch als freiwilliges Mitglied in seiner Krankenkasse (die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung). Den Beitrag trägst du dann vollständig selbst, zusammen mit dem Beitrag zur Pflegeversicherung.

Der entscheidende Unterschied zur Pflichtversicherung: Bei freiwillig Versicherten zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Beitragspflichtig sind neben einem eventuellen Arbeitseinkommen auch Einnahmen wie Mieten und Kapitalerträge, also Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne. Die Entnahme deines eingezahlten Kapitals selbst ist dagegen keine Einnahme. Nach oben ist der Beitrag durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, nach unten gilt ein Mindestbeitrag: Auch wer kaum Einnahmen hat, zahlt einen festen Betrag, der sich an einer gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage orientiert.

Für die Entnahmephase heißt das: Wie hoch dein Beitrag ausfällt, hängt auch davon ab, welcher Anteil deiner Entnahmen Gewinn ist. Das ist dieselbe Frage, die auch die Steuer bestimmt, siehe Entnahmereihenfolge.

Familienversicherung

Ist die Person, mit der du verheiratet bist oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebst, selbst gesetzlich versichert, kannst du unter Umständen beitragsfrei familienversichert sein. Voraussetzung ist unter anderem, dass dein eigenes Gesamteinkommen unter einer niedrigen monatlichen Grenze bleibt. Kapitalerträge zählen dabei mit, ein großes Depot kann die Familienversicherung also ausschließen, auch wenn du gar nicht entnimmst.

Privat versichert

In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern von Tarif, Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Kapitalerträge spielen für den Beitrag keine Rolle. Nach dem Ausstieg entfällt aber auch hier der Arbeitgeberzuschuss, und die Beiträge steigen erfahrungsgemäß mit dem Alter.

Wichtig für die Planung: Ein Wechsel zurück in die GKV ist ab 55 in aller Regel ausgeschlossen, wenn man zuvor längere Zeit nicht gesetzlich versichert war. Die Entscheidung für PKV oder GKV wirkt also bis weit in die Entnahmephase hinein.

Mit der Rente: Die Krankenversicherung der Rentner

Mit dem Rentenbeginn kann die freiwillige Versicherung in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übergehen. Dort sind Rente und Versorgungsbezüge beitragspflichtig, Kapitalerträge dagegen nicht. Voraussetzung ist eine Vorversicherungszeit: Du musst in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu mindestens 90 % gesetzlich versichert gewesen sein. Freiwillige Mitgliedschaft und Familienversicherung zählen dabei mit. Wer nach dem Ausstieg in der GKV bleibt, hält sich diesen Weg also offen.

Eine Brücke über Teilzeit

Wer nach dem Ausstieg noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, etwa in einer Teilzeitstelle oberhalb der Minijob-Grenze, ist wieder pflichtversichert. Der Beitrag richtet sich dann nach dem Gehalt, der Arbeitgeber trägt seinen Anteil, und Kapitalerträge sind nicht beitragspflichtig. Das ist ein oft unterschätzter Grund für Barista FIRE: Das Nebeneinkommen deckt nicht nur einen Teil der Ausgaben, es kann auch die Krankenversicherung spürbar günstiger machen.

Was das für deine Planung heißt

  • Den Beitrag als eigenen Ausgabenposten einplanen, in voller Höhe inklusive Pflegeversicherung und ohne Arbeitgeberanteil, von deinem Ausstieg bis zum Rentenbeginn.
  • Mit dem Gewinnanteil rechnen, nicht nur mit der Entnahme. Als freiwilliges GKV-Mitglied wächst der Beitrag mit den realisierten Erträgen, und dieser Anteil steigt, je länger das Depot gewachsen ist.
  • Früh bei der eigenen Kasse nachfragen. Welche Einnahmen sie ansetzt und welcher Beitrag sich daraus ergibt, lässt sich vor dem Ausstieg klären, nicht erst danach.

Jeder Euro dauerhafter Ausgaben erhöht das Vermögen, das du brauchst, um etwa das 25-Fache (siehe 4-%-Regel). Ein Krankenversicherungsbeitrag, der in der Planung fehlt, verschiebt die FIRE-Zahl deshalb deutlich.

Selbst durchrechnen

Trag den erwarteten Beitrag im FIRE-Rechner unter „Ausgaben im Ruhestand" mit ein. Wie sich eine Teilzeit-Brücke auswirkt, zeigt der Barista-FIRE-Rechner.

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