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FIRE-Handbuch

Vorabpauschale: Warum im Januar Steuer auf thesaurierende ETFs fällig wird

Wie die Vorabpauschale entsteht, warum sie keine zusätzliche Steuer ist und was du im Januar auf dem Verrechnungskonto bereithalten solltest.

Wer einen thesaurierenden ETF bespart, wundert sich im Januar oft über eine Steuerabrechnung, obwohl er gar nichts verkauft hat. Dahinter steckt die Vorabpauschale: eine jährliche Mindestbesteuerung für Fonds, die ihre Erträge nicht oder nur wenig ausschütten. Sie klingt nach Zusatzsteuer, ist aber eine Vorauszahlung auf den späteren Verkauf.

Warum es sie gibt

Bis 2017 konnten thesaurierende Fonds ihre Erträge über Jahrzehnte ansammeln, ohne dass der Anleger etwas versteuern musste, solange er nicht verkaufte. Ausschüttende Fonds dagegen wurden jedes Jahr besteuert. Mit der Investmentsteuerreform 2018 kam deshalb die Vorabpauschale: Sie sorgt dafür, dass auch auf thesaurierende Fonds jedes Jahr ein Mindestbetrag versteuert wird, ungefähr so viel, wie eine risikoarme Anlage abgeworfen hätte. Mehr zum Unterschied der beiden Fondsarten steht im Artikel zur Dividendenstrategie.

Wie sie berechnet wird

Die Rechnung hat drei Schritte:

  1. Basisertrag: Wert des Fonds am Jahresanfang × Basiszins × 70 %.
  2. Deckel: Die Vorabpauschale ist höchstens so hoch wie der tatsächliche Wertzuwachs im Jahr (zuzüglich Ausschüttungen). In einem Verlustjahr fällt deshalb keine an.
  3. Ausschüttungen abziehen: Was der Fonds im Jahr ausgeschüttet hat, wurde schon versteuert und mindert die Vorabpauschale. Bei den meisten ausschüttenden Aktien-ETFs bleibt deshalb nichts übrig.

Den Basiszins leitet die Bundesbank aus der Rendite langlaufender Bundesanleihen ab, das Bundesfinanzministerium veröffentlicht ihn jedes Jahr im Januar. 2021 und 2022 war er negativ, damals gab es gar keine Vorabpauschale. Seit 2023 ist er wieder deutlich positiv, und damit kommt die Abrechnung jedes Jahr wieder.

Wer im Laufe des Jahres kauft, zahlt anteilig: Für jeden vollen Monat vor dem Kauf sinkt die Vorabpauschale um ein Zwölftel.

Was davon versteuert wird

Die Vorabpauschale ist ein Kapitalertrag wie eine Ausschüttung. Bei Aktienfonds bleiben 30 % steuerfrei (Teilfreistellung), bei Mischfonds 15 %, bei Anleihefonds nichts. Der Rest läuft gegen den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € im Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung). Erst was dann noch übrig ist, kostet Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Ein grobes Gefühl für die Größenordnung, mit einem angenommenen Basiszins von 2,5 %: Bei 50.000 € im Aktien-ETF ergibt sich ein Basisertrag von 875 €, davon sind nach Teilfreistellung gut 600 € steuerpflichtig. Das deckt ein ungenutzter Pauschbetrag vollständig ab. Bei 300.000 € sind es 5.250 € Basisertrag und 3.675 € nach Teilfreistellung; nach dem Pauschbetrag bleiben 2.675 €, auf die rund 700 € Steuer fallen. Für kleine Depots ist die Vorabpauschale meist ein Nullsummenspiel, für große eine spürbare Januar-Abbuchung.

Wann die Bank abbucht

Die Vorabpauschale eines Jahres gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2025 wurde also Anfang Januar 2026 abgerechnet. Sie zählt deshalb auch gegen den Pauschbetrag des neuen Jahres, nicht des alten.

Die Bank zieht die Steuer vom Verrechnungskonto ein, das zum Depot gehört. Anteile verkauft sie dafür nicht. Ist dort nicht genug Geld, meldet sie das dem Finanzamt, und die Steuer wird über die Steuererklärung fällig. Wer thesaurierende Fonds in größerem Umfang hält, legt deshalb zum Jahreswechsel etwas Guthaben auf das Verrechnungskonto.

Zwei praktische Punkte:

  • Freistellungsauftrag: Wer Konten bei mehreren Banken hat, sollte einen ausreichenden Teil des Pauschbetrags bei der Bank einrichten, bei der die Thesaurierer liegen. Sonst zieht sie Steuer ab, obwohl der Pauschbetrag insgesamt noch reichen würde. Die Differenz holst du dir dann nur über die Steuererklärung zurück.
  • Ausländisches Depot: Liegen die Fonds bei einem Broker ohne deutsche Steuerabführung, rechnet niemand die Vorabpauschale für dich ab. Du musst sie selbst in der Steuererklärung angeben.

Keine zusätzliche Steuer

Beim späteren Verkauf werden alle bereits versteuerten Vorabpauschalen vom Gewinn abgezogen, und zwar in voller Höhe. Die Bank führt diese Beträge mit und rechnet sie automatisch an. Über die gesamte Haltedauer zahlst du also nicht mehr Steuer, nur früher. Der Nachteil liegt allein im Zeitpunkt: Das Geld für die Steuer fehlt ein paar Jahre früher im Depot und kann nicht mehr mitwachsen. Bei den heutigen Größenordnungen ist dieser Zinseffekt klein.

Für die Entnahmephase hat das eine angenehme Folge: Bei alten Thesaurierern ist der steuerpflichtige Gewinn beim Verkauf etwas kleiner, als der reine Kursgewinn vermuten lässt. Welche Anteile du dann zuerst verkaufst, beschreibt der Artikel zur Entnahmereihenfolge.

Mit Kompoundr

Der FIRE-Rechner und der Entnahme-Rechner rechnen die Vorabpauschale in ihre Steuerschätzung ein und ziehen sie beim Verkauf wieder ab. Wie genau, steht in der Hilfe unter Wie schätzt Kompoundr die Steuer auf die Entnahme?.

Verwandte Begriffe

Dieser Artikel beschreibt allgemeine Regeln der deutschen Investmentbesteuerung und ersetzt keine Steuerberatung. Basiszins, Freibeträge und Sätze können sich ändern.