Wer wenig anderes Einkommen hat, zahlt auf Kapitalerträge oft weniger als die Abgeltungsteuer – warum das gerade zwischen Berufsende und Rente zählt und wie der Antrag funktioniert.
Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne behält die Bank pauschal 25 % Abgeltungsteuer ein, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für Gutverdiener ist das ein Vorteil, denn ihr persönlicher Steuersatz liegt höher. Wer dagegen wenig anderes Einkommen hat, zahlt mit der Pauschale zu viel. Die Günstigerprüfung holt das zurück: Auf Antrag rechnet das Finanzamt die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Einkommensteuertarif, wenn das günstiger ist.
Mit dem Antrag in der Steuererklärung (Anlage KAP) zählt das Finanzamt deine Kapitalerträge zum übrigen Einkommen und rechnet die Steuer zweimal: einmal mit der Abgeltungsteuer, einmal mit dem Tarif. Verglichen wird die gesamte Last einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, und du bekommst automatisch die niedrigere. Ein Antrag, der nichts bringt, schadet also nicht.
Drei Regeln gelten dabei:
Der Einkommensteuertarif beginnt mit dem Grundfreibetrag von gut 12.000 €, bis dahin fällt gar keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Satz langsam. Solange dein durchschnittlicher Satz auf die Kapitalerträge unter der Abgeltungsteuer bleibt, gewinnt der Tarif.
Wie weit das reicht, hängt fast nur vom übrigen Einkommen ab. Gerechnet mit dem Tarif 2026, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer, und jeweils für den steuerpflichtigen Teil der Kapitalerträge (nach Teilfreistellung und Pauschbetrag):
Die Jahre zwischen dem Ausstieg aus dem Job und dem Rentenbeginn sind für die Günstigerprüfung ideal: kein Gehalt, noch keine Rente, das Leben läuft über Verkäufe aus dem Depot. Weil beim Verkauf nur der Gewinnanteil steuerpflichtig ist und davon bei Aktien-ETFs noch 30 % steuerfrei bleiben, kommen typische Entnahmen in diesen Jahren oft kaum über den Grundfreibetrag. Die Steuer auf die Entnahme liegt dann bei null oder fast null, obwohl die Bank zunächst die volle Pauschale einbehält.
Daraus ergeben sich zwei Gestaltungsideen:
Ab Rentenbeginn ändert sich das Bild: Die Rente füllt den Grundfreibetrag, und je höher sie ist, desto schneller verliert der Tarif gegen die Pauschale.
Der FIRE-Rechner rechnet die Günstigerprüfung für jedes Entnahmejahr automatisch ein, zusammen mit deiner Rente ab Rentenbeginn und deinen weiteren Einkünften. Der Entnahme-Rechner kennt dein übriges Einkommen nicht und rechnet deshalb mit der Abgeltungsteuer; sein Ergebnis liegt eher zu hoch als zu niedrig. Details stehen in der Hilfe unter Wie schätzt Kompoundr die Steuer auf die Entnahme?.
Dieser Artikel beschreibt allgemeine Regeln der deutschen Einkommensteuer und ersetzt keine Steuerberatung. Tarif, Freibeträge und Sätze ändern sich jährlich; die Zahlen oben gelten für 2026.