Kompoundr
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FIRE-Handbuch

Günstigerprüfung: Wann Kapitalerträge weniger als 25 % kosten

Wer wenig anderes Einkommen hat, zahlt auf Kapitalerträge oft weniger als die Abgeltungsteuer – warum das gerade zwischen Berufsende und Rente zählt und wie der Antrag funktioniert.

Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne behält die Bank pauschal 25 % Abgeltungsteuer ein, dazu Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für Gutverdiener ist das ein Vorteil, denn ihr persönlicher Steuersatz liegt höher. Wer dagegen wenig anderes Einkommen hat, zahlt mit der Pauschale zu viel. Die Günstigerprüfung holt das zurück: Auf Antrag rechnet das Finanzamt die Kapitalerträge mit deinem persönlichen Einkommensteuertarif, wenn das günstiger ist.

Wie sie funktioniert

Mit dem Antrag in der Steuererklärung (Anlage KAP) zählt das Finanzamt deine Kapitalerträge zum übrigen Einkommen und rechnet die Steuer zweimal: einmal mit der Abgeltungsteuer, einmal mit dem Tarif. Verglichen wird die gesamte Last einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, und du bekommst automatisch die niedrigere. Ein Antrag, der nichts bringt, schadet also nicht.

Drei Regeln gelten dabei:

  • Alle oder keine. Die Günstigerprüfung gilt einheitlich für sämtliche Kapitalerträge des Jahres, bei Zusammenveranlagung für die beider Partner. Einzelne Verkäufe herauszupicken geht nicht.
  • Freibeträge bleiben. Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag gelten auch im Tarif. Werbungskosten wie Depotgebühren bleiben weiterhin ausgeschlossen.
  • Die Bank zieht trotzdem ab. Im Laufe des Jahres behält sie wie immer die Pauschale ein. Die Differenz bekommst du erst mit dem Steuerbescheid zurück.

Wann sie sich lohnt

Der Einkommensteuertarif beginnt mit dem Grundfreibetrag von gut 12.000 €, bis dahin fällt gar keine Einkommensteuer an. Danach steigt der Satz langsam. Solange dein durchschnittlicher Satz auf die Kapitalerträge unter der Abgeltungsteuer bleibt, gewinnt der Tarif.

Wie weit das reicht, hängt fast nur vom übrigen Einkommen ab. Gerechnet mit dem Tarif 2026, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer, und jeweils für den steuerpflichtigen Teil der Kapitalerträge (nach Teilfreistellung und Pauschbetrag):

  • Kein anderes Einkommen: 15.000 € kosten nach Tarif rund 435 € statt knapp 4.000 € Abgeltungsteuer. Der Tarif bleibt günstiger bis zu Kapitalerträgen von rund 70.000 € im Jahr, bei Zusammenveranlagung bis zum Doppelten.
  • Eine kleine Rente, rund 15.000 € zu versteuerndes Einkommen: Der Vorteil schrumpft schnell. Auf 5.000 € Kapitalerträge sind es gut 1.100 € statt gut 1.300 €, und ab gut 20.000 € Kapitalerträgen lohnt der Tarif nicht mehr.
  • Mehr übriges Einkommen: Bei 20.000 € lohnt der Tarif noch bis knapp 10.000 € Kapitalerträge, ab etwa 25.000 € gar nicht mehr, weil dein persönlicher Grenzsteuersatz dann über der Abgeltungsteuer liegt.

Warum sie für Frührentner zählt

Die Jahre zwischen dem Ausstieg aus dem Job und dem Rentenbeginn sind für die Günstigerprüfung ideal: kein Gehalt, noch keine Rente, das Leben läuft über Verkäufe aus dem Depot. Weil beim Verkauf nur der Gewinnanteil steuerpflichtig ist und davon bei Aktien-ETFs noch 30 % steuerfrei bleiben, kommen typische Entnahmen in diesen Jahren oft kaum über den Grundfreibetrag. Die Steuer auf die Entnahme liegt dann bei null oder fast null, obwohl die Bank zunächst die volle Pauschale einbehält.

Daraus ergeben sich zwei Gestaltungsideen:

  • Verkäufe in einkommensschwache Jahre legen. Ein großer Verkauf im letzten Arbeitsjahr kostet die volle Pauschale, derselbe Verkauf ein Jahr später vielleicht fast nichts.
  • Gewinne gezielt mitnehmen. Wer in einem Jahr mit niedrigem Einkommen Anteile verkauft und sofort wieder kauft, erhöht seinen Einstandswert, zahlt dafür aber kaum Steuer. Der spätere Verkauf, womöglich neben einer Rente, wird dadurch günstiger. Die Idee ist dieselbe wie beim jährlichen Ausschöpfen des Pauschbetrags in der Entnahmereihenfolge, nur mit dem Grundfreibetrag als zusätzlichem Spielraum.

Ab Rentenbeginn ändert sich das Bild: Die Rente füllt den Grundfreibetrag, und je höher sie ist, desto schneller verliert der Tarif gegen die Pauschale.

Was du beachten solltest

  • Steuererklärung ist Pflicht für den Vorteil. Ohne Antrag bleibt es bei der Abgeltungsteuer, die Bank hat ja schon abgerechnet.
  • Krankenversicherung ist eine eigene Frage. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt auf Kapitalerträge Beiträge, egal wie sie besteuert werden. Mehr dazu im Artikel zur Krankenversicherung im Frühruhestand.
  • Nebeneinkünfte zählen mit. Ein Minijob, eine Teilzeitstelle oder Mieteinnahmen erhöhen das übrige Einkommen und verkleinern den Spielraum, siehe Barista FIRE.

Mit Kompoundr

Der FIRE-Rechner rechnet die Günstigerprüfung für jedes Entnahmejahr automatisch ein, zusammen mit deiner Rente ab Rentenbeginn und deinen weiteren Einkünften. Der Entnahme-Rechner kennt dein übriges Einkommen nicht und rechnet deshalb mit der Abgeltungsteuer; sein Ergebnis liegt eher zu hoch als zu niedrig. Details stehen in der Hilfe unter Wie schätzt Kompoundr die Steuer auf die Entnahme?.

Verwandte Begriffe

Dieser Artikel beschreibt allgemeine Regeln der deutschen Einkommensteuer und ersetzt keine Steuerberatung. Tarif, Freibeträge und Sätze ändern sich jährlich; die Zahlen oben gelten für 2026.