Kompoundr
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FIRE-Handbuch

Entnahmereihenfolge: Welche Anteile du zuerst verkaufst und was das steuerlich bedeutet

In der Entnahmephase entscheidet nicht nur die Höhe, sondern auch die Reihenfolge deiner Verkäufe über die Steuerlast — FIFO-Prinzip, Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und die Frage, welcher Topf zuerst dran ist.

Wer von seinem Depot lebt, verkauft regelmäßig Anteile. Wie viel davon beim Finanzamt landet, hängt weniger vom Betrag ab als von der Frage, welche Anteile verkauft werden: alte mit hohem Gewinnanteil oder junge mit niedrigem, Aktienfonds oder Anleihen, Bestände mit oder ohne Verlust. Die Entnahmereihenfolge ist deshalb ein eigener Hebel in der Entnahmephase, unabhängig von der Entnahmerate.

Nur der Gewinn wird besteuert

Die Kapitalertragsteuer trifft nicht die Entnahme als Ganzes, sondern nur den darin enthaltenen Gewinn. Verkaufst du Anteile für 10.000 €, die du vor zwanzig Jahren für 3.000 € gekauft hast, sind 7.000 € steuerpflichtig; bei Anteilen, die erst zwei Jahre alt sind, vielleicht nur 800 €. Der Gewinnanteil einer Position steigt mit ihrer Haltedauer, und genau das macht die Reihenfolge so wichtig: Je nachdem, welche Anteile du zuerst antastest, ist derselbe Euro Entnahme unterschiedlich teuer.

Das FIFO-Prinzip

Das Gesetz legt die Reihenfolge innerhalb eines Depots fest: First in, first out. Beim Verkauf gelten immer die ältesten Anteile einer Position als zuerst verkauft, und die haben in einem lange besparten Depot den höchsten Gewinnanteil. Wer seit fünfzehn Jahren denselben ETF bespart, verkauft beim ersten Entnahmeverkauf also automatisch die teuersten Anteile zuerst.

Umgehen lässt sich das nur mit der Struktur: FIFO gilt je Depot. Wer ältere Bestände in ein zweites Depot überträgt oder von vornherein Anspar- und Entnahmedepot trennt, kann steuern, aus welchem Bestand verkauft wird. Ein Depotübertrag ist kein Verkauf und löst keine Steuer aus, solange die Anschaffungsdaten mitwandern. Der Aufwand lohnt sich vor allem, wenn sich Positionen mit sehr unterschiedlichem Gewinnanteil im selben Depot angesammelt haben.

Der Sparerpauschbetrag will jedes Jahr genutzt werden

Bis 1.000 € Kapitalerträge im Jahr (2.000 € bei Zusammenveranlagung) bleiben steuerfrei. Der Betrag verfällt, wenn er nicht genutzt wird, und lässt sich nicht ins nächste Jahr mitnehmen. In der Entnahmephase heißt das: Verkäufe so über die Jahre verteilen, dass der steuerpflichtige Gewinn den Pauschbetrag möglichst jedes Jahr ausschöpft, statt in einem Jahr gar nichts und im nächsten das Dreifache zu realisieren. Ausschüttende Fonds nutzen ihn ohnehin automatisch, weil die Dividende jedes Jahr anfällt; bei Thesaurierern muss der Verkauf das übernehmen. Schon in der Ansparphase kann es sich lohnen, Gewinne bis zur Höhe des Pauschbetrags zu realisieren und sofort wieder anzulegen, damit der spätere Gewinnanteil kleiner wird.

Teilfreistellung und Vorabpauschale

Bei Fonds mit mindestens 51 % Aktienanteil bleiben 30 % des Gewinns steuerfrei (Teilfreistellung); bei Mischfonds sind es 15 %, bei Anleihenfonds nichts. Derselbe Gewinn ist in einem Aktien-ETF also günstiger zu realisieren als in einem Renten-ETF. Wer die Wahl hat, aus welchem Topf er entnimmt, sollte das einrechnen: Der sichere Topf ist zwar meist ohne großen Gewinnanteil, aber der Gewinn, den er hat, wird voll besteuert.

Bei thesaurierenden Fonds wurde außerdem über die Jahre bereits die Vorabpauschale versteuert. Diese Beträge werden beim späteren Verkauf angerechnet, sodass sie nicht doppelt anfallen. Sie mindern den steuerpflichtigen Gewinn zum Verkaufszeitpunkt, was die Rechnung für alte Thesaurierer etwas freundlicher macht, als der reine Kursgewinn vermuten lässt.

Eine praktikable Reihenfolge

Aus diesen Bausteinen ergibt sich eine Reihenfolge, die sich in den meisten Fällen bewährt:

  1. Laufende Erträge zuerst. Ausschüttungen und Zinsen landen ohnehin auf dem Verrechnungskonto und sind bereits versteuert. Sie decken den ersten Teil des Jahresbedarfs, ohne dass ein Verkauf nötig ist.
  2. Dann der sichere Topf. Tagesgeld und Festgeld haben keinen oder kaum Gewinnanteil. In schlechten Börsenjahren ist das ohnehin der Topf, aus dem die Bucket-Strategie entnimmt.
  3. Verluste verrechnen. Positionen im Minus kannst du gezielt verkaufen, um Gewinne anderer Verkäufe im selben Jahr auszugleichen. Aktienverluste sind allerdings nur mit Aktiengewinnen verrechenbar; Fondsverluste dagegen mit allen Kapitalerträgen.
  4. Zuletzt die Anteile mit dem höchsten Gewinnanteil. Sie sind die teuersten und bleiben so lange wie möglich investiert. Wenn sie irgendwann dran sind, ist der Pauschbetrag im Idealfall in jedem Jahr davor genutzt worden.

Diese Reihenfolge verschiebt Steuern nach hinten, sie vermeidet sie nicht. Jeder Euro Gewinn wird irgendwann versteuert, aber später versteuern heißt länger investiert bleiben, und das ist beim Zinseszins der ganze Punkt.

Mit Kompoundr

Der FIRE-Rechner und der Entnahme-Rechner schätzen die Steuer auf deine Entnahme über den Gewinnanteil, den sie aus der Anlagedauer ableiten. Was die Schätzung dabei bewusst weglässt, steht in der Hilfe unter Wie schätzt Kompoundr die Steuer auf die Entnahme?: Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und Vorabpauschale. Die Schätzung liegt damit eher zu hoch als zu niedrig; wer seine Verkäufe wie oben plant, hat in der Praxis meist Luft nach unten.

Verwandte Begriffe

Dieser Artikel beschreibt allgemeine Regeln der deutschen Kapitalertragsbesteuerung und ersetzt keine Steuerberatung. Freibeträge und Sätze können sich ändern.